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'''Definition:'''
Bei dieser Form der Firmenübernahme wird nicht eine ganze Gesellschaft respektive das sie repräsentierende Aktienkapital erworben, sondern bloss die Summe der betrieblichen Aktiven und Passiven übernommen. Dabei verschwindet die rechtliche Existenz der übernommenen Gesellschaft. Ihre bisherigen Eigentümer werden in bar abgegolten und verlieren dadurch ihren Aktionärsstatus.
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