Goldene Bilanzregel: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 31. Januar 2006, 15:47 Uhr
Definition: Die goldene Bilanzregel verlangt, dass mindestens das Anlagevermögen mit langfristigem Kapital (langfristiges Fremdkapital und Eigenkapital) finanziert wird. Die Umsetzung der goldenen Bilanzregel ist die Operationalisierung der Fristenkongruenz, und erfolgt z.B. durch den Einsatz von Kennzahlen wie dem Anlagedeckungsgrad II
Verwandte Begriffe: Goldene Finanzierungsregel