Nichtbetriebliches Vermögen: Unterschied zwischen den Versionen

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(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 23. März 2007, 15:40 Uhr

Definition: Nichtbetriebliches Vermögen ist zur Aufrechterhaltung der Geschäftstätigkeit nicht notwendig und sollte somit auch nicht in die Unternehmensbewertung einfliessen, sondern erst am Schluss addiert werden. Eine sorgfältige Abgrenzung ist für eine exakte Unternehmensbewertung zentral. Ein Beispiel für nichtbetriebliches Vermögen ist eine Liegenschaft, die an Privatpersonen vermietet wird.