Stille Reserven: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 26. März 2007, 11:41 Uhr

Definition: Sind einzelne Aktiven der Bilanz unterbewertet bzw. Passiven überbewertet, so verfügt das Unternehmen über so genannte stille Reserven. In diesem Fall gibt die Bilanz die Vermögens- und Ertragslage nur verzerrt wieder. Bei einer Unternehmensbewertung müssen deshalb die stillen Reserven im Rahmen einer Bilanzbereinigung aufgelöst werden.

Verwandte Begriffe: Bilanzbereinigung