Stille Reserven: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
(kein Unterschied)
|
Aktuelle Version vom 26. März 2007, 11:41 Uhr
Definition: Sind einzelne Aktiven der Bilanz unterbewertet bzw. Passiven überbewertet, so verfügt das Unternehmen über so genannte stille Reserven. In diesem Fall gibt die Bilanz die Vermögens- und Ertragslage nur verzerrt wieder. Bei einer Unternehmensbewertung müssen deshalb die stillen Reserven im Rahmen einer Bilanzbereinigung aufgelöst werden.
Verwandte Begriffe: Bilanzbereinigung