Lücke-Theorem: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
− | '''Definition:''' Eine [[Unternehmensbewertung]] kann als [[Investitionsrechnung]] betrachtet werden, wobei statische (mit Gewinnen) und dynamische ([[Cash Flow|mit Cash-flow]]s) Rechnungen zum selben Ergebnis führen. Mit Hilfe des Lücke-Theorems kann diese Gleichheit von Investitionsrechnungen auf Basis von Gewinnen und Cash-flows bewiesen werden. Demzufolge muss die Summe der einzelnen Periodenerfolge mit dem Totalerfolg übereinstimmen. Für die Perioden nach dem expliziten Planungshorizont (5-10 Jahre) muss dabei folgendes gelten: Bruttoinvestitionen = Abschreibungen, d.h. die Nettoinvestitionen müssen gleich Null sein. | + | '''Definition:''' Eine [[Unternehmensbewertung]] kann als [[Investitionsrechnung]] betrachtet werden, wobei statische (mit Gewinnen) und dynamische ([[Cash Flow|mit Cash-flow]]s) Rechnungen zum selben Ergebnis führen. Mit Hilfe des Lücke-Theorems kann diese Gleichheit von Investitionsrechnungen auf Basis von Gewinnen und Cash-flows bewiesen werden. Demzufolge muss die Summe der einzelnen Periodenerfolge mit dem Totalerfolg übereinstimmen. Für die Perioden nach dem expliziten Planungshorizont (5-10 Jahre) muss dabei folgendes gelten: Bruttoinvestitionen = [[Abschreibung|Abschreibungen]], d.h. die Nettoinvestitionen müssen gleich Null sein. |
'''Verwandte Begriffe:''' [[Investitionsrechnung]] | '''Verwandte Begriffe:''' [[Investitionsrechnung]] |
Aktuelle Version vom 25. Februar 2008, 13:35 Uhr
Definition: Eine Unternehmensbewertung kann als Investitionsrechnung betrachtet werden, wobei statische (mit Gewinnen) und dynamische (mit Cash-flows) Rechnungen zum selben Ergebnis führen. Mit Hilfe des Lücke-Theorems kann diese Gleichheit von Investitionsrechnungen auf Basis von Gewinnen und Cash-flows bewiesen werden. Demzufolge muss die Summe der einzelnen Periodenerfolge mit dem Totalerfolg übereinstimmen. Für die Perioden nach dem expliziten Planungshorizont (5-10 Jahre) muss dabei folgendes gelten: Bruttoinvestitionen = Abschreibungen, d.h. die Nettoinvestitionen müssen gleich Null sein.
Verwandte Begriffe: Investitionsrechnung