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'''Definition:'''
Der Ausdruck stammt vom italienischen "al pari" (zum Gleichen). Im Umgang mit [[Obligation|Obligationen ]] und Vorzugsaktien [[Aktie|Aktien]] bedeutet zu pari dass die Wertschrift zum [[Nominalwert|Nennwert ]] gehandelt wird. Die Rücknahme von Obligationen erfolgt jeweils zum Nennwert. Bei der Ausgabe von Wertschriften ist (Parikurs), oder der Emissionspreis dem [[Nominalwert|Nennwert eine wichtige Bezugsgrösse ]] entspricht (Unter-pari-Emission, Über-pari[[Pari-Emission, Agio]]).
Die Rücknahme von [[Obligation|Obligationen]] erfolgt jeweils zum [[Nominalwert|Nennwert]], folglich zu pari. Bei der Ausgabe von Wertschriften ist der [[Nominalwert|Nennwert]] eine wichtige Bezugsgrösse, da man oft von Unter-pari- und Über-pari-Emission, spricht. Bei der Unter-pari-Emission entspricht der Emissionspreis einer Aktie weniger als 100% des Nennwertes der Aktie, dieser Abschlag vom [[Nominalwert|Nennwert]] nennt man [[Disagio]]. Bei der Über-pari-Emission entspricht der Emissionspreis der Aktie mehr als 100% des Nennwerts der [[Aktie]], diesen Aufschlag nennt man [[Agio]]. [[Aktien]] werden meist mit einem [[Agio]], [[Obligation|Obligationen]] dagegen of [[Unter pari]] emittiert.  '''Verwandte Begriffe:''' [[Agio]], [[Disagio]], [[Unter pari]], [[Über pari]], [[Nominalwert|Nennwert]]
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