Unterbeteiligung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 12. Februar 2013, 19:02 Uhr
Eine Unterbeteiligung liegt vor, wenn neben der ursprünglichen Bank weitere Kapitalgeber an einer Kreditvergabe beteiligt sind. Bei einer offenen Unterbeteiligung ist der Kunde darüber informiert. Bei einer stillen Unterbeteiligung nicht.