Unterbeteiligung: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 12. Februar 2013, 19:34 Uhr
Definition: Eine Unterbeteiligung liegt vor, wenn neben der ursprünglichen Bank weitere Kapitalgeber an einer Kreditvergabe beteiligt sind. Bei einer offenen Unterbeteiligung ist der Kunde darüber informiert. Bei einer stillen Unterbeteiligung nicht.