Unterbeteiligung: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine Unterbeteiligung liegt vor, wenn neben der ursprünglichen Bank weitere Kapitalgeber an einer Kreditvergabe beteiligt sind. Bei einer offenen Unterbeteiligung ist der Kunde darüber informiert. Bei einer stillen Unterbeteiligung nicht.
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'''Definition:''' Eine Unterbeteiligung liegt vor, wenn neben der ursprünglichen Bank weitere Kapitalgeber an einer Kreditvergabe beteiligt sind. Bei einer offenen Unterbeteiligung ist der Kunde darüber informiert. Bei einer stillen Unterbeteiligung nicht.

Aktuelle Version vom 12. Februar 2013, 19:34 Uhr

Definition: Eine Unterbeteiligung liegt vor, wenn neben der ursprünglichen Bank weitere Kapitalgeber an einer Kreditvergabe beteiligt sind. Bei einer offenen Unterbeteiligung ist der Kunde darüber informiert. Bei einer stillen Unterbeteiligung nicht.