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'''Definition:'''
Der an die Fremdkapitalgeber zu entrichtender entrichtende Zins. Quantitativ leiten sich die Kapitalkostensätze aus den Renditeforderungen bzw. Renditeerwartungen der Kapitalgeber ab, welche sich ihrerseits aus der Bonität des borgenden Unternehmens sowie nach der Laufzeit des [[Fremdkapital]]s ergeben.
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