Pfandvertrag: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 3. Februar 2015, 14:59 Uhr
Ein Pfandvertrag regelt die Verpfändung eines Gegenstandes, welcher als Sicherung einer anderen Forderung (meist der Kreditforderung) dient. Der Pfandvertrag ist wirtschaftlich und rechtlich mit dem entsprechenden Kreditvertrag verknüpft. Es werden drei Kategorien von Pfandverträgen unterschieden: Faustpfänder werden i.d.R. physisch übergeben, Grundpfänder (z.B. Immobilien) werden im Grundbuch eingetragen und Registerpfänder (z.B. Wertschriften) werden im Register eingetragen.