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, 08:51, 30. Okt. 2015
'''Definition''': Absicherung des Exposures gegenüber dem Preis eines bestimmten Assets durch einen Kontrakt auf ein anderes Asset. Cross Hedging wird generell dann gemacht, wenn kein Kontrakt existiert, dessen Underlying identisch mit dem abzusicherndem Asset ist.
'''Verwandte Begriffe''': [[Basisrisiko]], [[Hedge]], [[Hedge Ratio]]