Das Anlagevermögen gliedert sich nach § 266 HGB in drei Hauptgruppen:
* - immaterielle Vermögensgegenstände sind Konzessionen und andere Rechte wie Patente, Lizenzen sowie der (derivative) Geschäfts- oder Firmenwert,. * - Sachanlagen sind Grundstücke, Immobilien, technische (zum Beispiel Maschinen) und andere Anlagen (zum Beispiel Betriebs- und Geschäftsausstattung). * - Finanzanlagen sind Beteiligungen an anderen Unternehmen, Wertpapiere und andere finanzielle Forderungen, die langfristig angelegt sind.