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Das Anlagevermögen gliedert sich nach § 266 HGB in drei Hauptgruppen:
- immaterielle Vermögensgegenstände sind Konzessionen und andere Rechte wie Patente, Lizenzen sowie der (derivative) Geschäfts- oder Firmenwert., - Sachanlagen sind Grundstücke, Immobilien, technische (zum Beispiel Maschinen) und andere Anlagen (zum Beispiel Betriebs- und Geschäftsausstattung)., - Finanzanlagen sind Beteiligungen an anderen Unternehmen, Wertpapiere und andere finanzielle Forderungen, die langfristig angelegt sind.
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