Kapitalgesellschaft: Unterschied zwischen den Versionen
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Kapitalgesellschaften stellen eine juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit dar. Als reine Kapitalgesellschaften existieren in der Schweiz die AG und die GmbH. Im Gegensatz zu Personengesellschaften haften die Gesellschafter von Kapitalgesellschaften nicht persönlich, sondern nur mit ihrer Einlage und müssen nicht zwangsläufig in der Geschäftsführung tätig sein. Weiteres Charakteristikum für Kapitalgesellschaften ist die Existenz gesetzlich bestimmter Organe. Bei der AG sind dies der Verwaltungsrat, die Revisionsstelle und die Generalversammlung. | Kapitalgesellschaften stellen eine juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit dar. Als reine Kapitalgesellschaften existieren in der Schweiz die AG und die GmbH. Im Gegensatz zu Personengesellschaften haften die Gesellschafter von Kapitalgesellschaften nicht persönlich, sondern nur mit ihrer Einlage und müssen nicht zwangsläufig in der Geschäftsführung tätig sein. Weiteres Charakteristikum für Kapitalgesellschaften ist die Existenz gesetzlich bestimmter Organe. Bei der AG sind dies der Verwaltungsrat, die Revisionsstelle und die Generalversammlung. | ||
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Aktuelle Version vom 20. Dezember 2012, 09:47 Uhr
Englisch: Corporate Enterprise
Definition: Kapitalgesellschaften stellen eine juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit dar. Als reine Kapitalgesellschaften existieren in der Schweiz die AG und die GmbH. Im Gegensatz zu Personengesellschaften haften die Gesellschafter von Kapitalgesellschaften nicht persönlich, sondern nur mit ihrer Einlage und müssen nicht zwangsläufig in der Geschäftsführung tätig sein. Weiteres Charakteristikum für Kapitalgesellschaften ist die Existenz gesetzlich bestimmter Organe. Bei der AG sind dies der Verwaltungsrat, die Revisionsstelle und die Generalversammlung.