Moral Hazard: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 22. Februar 2012, 14:41 Uhr
Definition: Moral Hazard tritt bei asymmetrischer Information und unvollständigen Verträgen auf. Es beschreibt das Phänomen, dass nach Vertragsabschluss die besser informierte Partei ihren Informationsvorsprung ausnützt und sich nicht im Sinne und Zweck des Vertrags verhält, diesen jedoch nicht verletzt. Wird Moral Hazard von der Gegenpartei antizipiert, kann es sein, dass volkswirtschaftlich sinnvolle Projekte nicht zustande kommen.
Verwandte Begriffe: Asymmetrische Information, Prinzipal Agent Theorie, Adverse Selection