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Bilanzbereinigung (Quelltext anzeigen)
Version vom 21. Februar 2008, 14:21 Uhr
, 14:21, 21. Feb. 2008keine Bearbeitungszusammenfassung
'''Definition:''' Um eine [[Unternehmensbewertung ]] durchzuführen, muss die Bilanz vorher bereinigt werden, das heisst z.B. dass stille Reserven aufgelöst oder nichtbetriebliches Vermögen ausgesondert werden.
'''Verwandte Begriffe:''' [[Stille Reserven]], [[Nichtbetriebliches Vermögen]]