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Es lassen sich zwei verschiedene Ausprägungsformen der Finanzintermediation unterscheiden:
Bei der Finanzintermediation im '''engeren Sinne''' treten die Intermediäre selbst in den Finanzintermediationsprozess ein und fungieren als Vertragsgegenseite. Diese übernehmen dabei finanzwirtschaftliche Rechten Rechte sowie Pflichten und tragen somit auch das Markt- wie auch Kreditrisiko. Entsprechend fliesst das Geld zwischen Kapitalgeber und -nehmer über den Finanzintermediär, weshalb sich diese Parteien nicht direkt kennen müssen. Beispiele von Finanzintermediären im engeren Sinne sind Banken, Versicherungen oder Börsen.
Finanzintermediäre im '''weiteren Sinne''' fungieren als Vermittler von Finanzbeziehungen und arrangieren das Geschäft zwischen Kapitalgeber und -nehmer. Sie übernehmen somit eine reine Vermittlungs- sowie Informationsleistung, tragen aber keine direkten finanziellen Risiken. Als Beispiel solcher Finanzintermediäre im weiteren Sinne können Rating Agenturen, Makler oder Vermögensverwalter genannt werden.
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