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Mit einem Vermögensverwaltungsauftrag delegiert der Kunde sämtliche Bankangelegenheiten an den Vermögensverwalter, welcher somit zusätzlich zur Anlageberatung auch die Anlageentscheide trifft. Dabei lassen sich folgende zwei Ausgestaltungsformen definieren:
•Allgemeiner • ''Allgemeiner Vermögensverwaltungsauftrag'': Mit dem allgemeinen VVA wird der Vermögensverwalter dazu ermächtigt, Handlungen im Rahmen der üblichen Vermögensverwaltung durchzuführen.
•Spezieller • ''Spezieller Vermögensverwaltungsauftrag'': Mit einem speziellen VVA lässt sich ein allgemeiner VVA durch spezifische Kriterien einschränken oder erweitern, so zum Beispiel die Restriktion auf rein europäische Wertschriften.
'''Abkürzung:''' VVA
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