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'''Definition:'''
Unter der wirtschaftlichen Verwaltung wird die eigentliche [[Vermögensverwaltung]] im Sinne der Beratung verstanden. Die wirtschaftliche Verwaltung benötigt im Vergleich zur [[Technische Verwaltungtechnischen Verwaltung|technischen Verwaltung]] keine Banken- oder Effektenhändlerlizenz.
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