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Wirtschaftliche Verwaltung (Quelltext anzeigen)
Version vom 22. Oktober 2008, 11:22 Uhr
, 11:22, 22. Okt. 2008keine Bearbeitungszusammenfassung
'''Definition:'''
Unter der wirtschaftlichen Verwaltung wird die eigentliche [[Vermögensverwaltung]] im Sinne der Beratung verstanden. Die wirtschaftliche Verwaltung benötigt im Vergleich zur [[Technische Verwaltungtechnischen Verwaltung|technischen Verwaltung]] keine Banken- oder Effektenhändlerlizenz.