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Goldene Finanzierungsregel (Quelltext anzeigen)
Version vom 29. April 2007, 18:51 Uhr
, 18:51, 29. Apr. 2007keine Bearbeitungszusammenfassung
'''Definition:'''
Auf der [[Fristenkongruenz]] beruhendes Prinzip, nachdem in der [[Bilanz]] die [[Duration]] der Aktivseite und der Passivseite aufeinander abzustimmen ist. Demnach sollte das Anlagevermögen mit langfristigem [[Kapital]] (Eigenkapital, langfristiges [[Fremdkapital]] etc.) und das Umlaufvermögen mit kurzfristigem [[Kapital]] (Kreditoren, [[Bankkredit]] etc.) zu finanziert werden.