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'''Definition:'''
Von den Investmentbanken kreierter Oberbegriff für sämtliche Formen von Unternehmenszusammenschlüssen oder gemeinsamen Vereinbarungen von Unternehmen. Als Merger (Fusionen) wird die eigentliche Verschmelzung von zwei Unternehmen zu einer neuen wirtschaftlichen Einheit, beispielsweise durch eine [[Absorption]] oder eine [[Kombination]], bezeichnet. Unter [[Akquisition]] versteht man hingegen den Kauf und Verkauf von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen und deren Eingliederung in die übernehmende Gesellschaft.
'''Abkürzung:''' M&A
'''Verwandte Begriffe:''' [[Quasi-Fusion]]
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