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'''Definition:'''
Den an die Fremdkapitalgeber zu entrichtenden Zins. Quantitativ leiten sich die Kapitalkostensätze aus den Renditeforderungen bzw. Renditeerwartungen der Kapitelgeber Kapitalgeber ab, welche sich ihrerseits aus der Bonität des borgenden Unternehmens sowie nach der Laufzeit des [[Fremdkapital]]s ergeben.
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