'''Definition:'''
Im Umgang mit [[Obligation|Obligationen]] und [[Vorzugsaktie|Vorzugsaktien]] bedeutet zu pari dass die Wertschrift zum Nennwert gehandelt wird. Die Rücknahme von Obligationen erfolgt jeweils zum Nennwert. Bei der Ausgabe von Wertschriften ist der Nennwert eine wichtige Bezugsgrösse (Unter-pari-Emission, Über-pari-Emission, [[Agio]]).
'''Verwandte Begriffe:''' [[Agio]],[[Disagio]]