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Kapitalgesellschaft (Quelltext anzeigen)
Version vom 23. Dezember 2011, 11:03 Uhr
, 11:03, 23. Dez. 2011keine Bearbeitungszusammenfassung
'''Definition:'''
Kapitalgesellschaften stellen eine juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit dar. Als reine Kapitalgesellschaften existieren in der Schweiz die AG und die GmbH. Im Gegensatz zu Personengesellschaften haften die Gesellschafter von Kapitalgesellschaften nicht persönlich, sondern nur mit ihrer Einlage und müssen nicht zwangsläufig in der Geschäftsführung tätig sein. Weiteres Charakteristikum für Kapitalgesellschaften ist die Existenz gesetzlich bestimmter Organe. Bei der AG sind dies der Verwaltungsrat, die Revisionsstelle und die Generalversammlung.
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