Anlagevermögen
Version vom 8. August 2017, 15:55 Uhr von Admin (Diskussion | Beiträge)
Das Anlagevermögen gliedert sich nach § 266 HGB in drei Hauptgruppen:
- immaterielle Vermögensgegenstände sind Konzessionen und andere Rechte wie Patente, Lizenzen sowie der (derivative) Geschäfts- oder Firmenwert.
- Sachanlagen sind Grundstücke, Immobilien, technische (zum Beispiel Maschinen) und andere Anlagen (zum Beispiel Betriebs- und Geschäftsausstattung).
- Finanzanlagen sind Beteiligungen an anderen Unternehmen, Wertpapiere und andere finanzielle Forderungen, die langfristig angelegt sind.