Aktienkapitalerhöhung
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Englisch: Share Issue
Definition: Erhöhung des Eigenkapitals durch eine Emission neuer Aktien. Es werden drei Formen von Aktienkapitalerhöhungen unterschieden: Die ordentliche AK-Erhöhung, welche von der Generalversammlung beschlossen wird. Die genehmigte AK-Erhöhung, bei welcher der Verwaltungsrat durch die Generalversammlung ermächtigt wird, in der Frist von zwei Jahren eine Kapitalerhöhung bis zu maximal der Hälfte des bestehenden Aktienkapitals vorzunehmen. Die bedingte AK-Erhöhung, bei welcher der Umfang und der Zeitpunkt der Erhöhung vom Verhalten Dritter (beispielsweise den Inhabern von Wandelanleihen) abhängt.
Verwandte Begriffe: Selbstfinanzierung