Goldene Finanzierungsregel
Version vom 31. Januar 2006, 15:47 Uhr von Admin (Diskussion | Beiträge)
Definition: Auf der Fristenkongruenz beruhendes Prinzip, nachdem in der Bilanz die Duration der Aktivseite und der Passivseite aufeinander abzustimmen ist. Demnach sollte das Anlagevermögen mit langfristigem Kapital (Eigenkapital, langfristiges Fremdkapital etc.) und das Umlaufvermögen mit kurzfristigem Kapital (Kreditoren, Bankkredit etc.) zu finanziert werden.