Personengesellschaft
Version vom 31. Januar 2006, 15:47 Uhr von Admin (Diskussion | Beiträge)
Englisch: Partnership
Definition: Gesellschaft mit mehreren unbeschränkt, persönlich haftenden Gesellschaftern. Entweder haften alle Teilhaber unbeschränkt (Kollektivgesellschaft) oder aber nur ein Teil (Kommanditgesellschaft). Die Personenunternehmung ist eine geeignete Rechtsform für kleine Unternehmen mit mehreren Teilhabern, sowie mit überblickbarem Kapitalbedarf und kleinem Risiko, weil sie weniger formalen Bedingungen unterliegt als die Aktiengesellschaft.
Abkürzung: PG