Inflationsswap
Version vom 29. Juni 2020, 14:10 Uhr von Admin (Diskussion | Beiträge)
Definition: Ein Inflationsswap ist Finanzkontrakt bei welchem eine Partei einen fixen Zahlungsstrom in der Höhe der erwarteten Inflationsrate erhält und die andere Partei im Gegenzug einen variablen Zahlungsstrom in der Höhe der effektiv eingetretenen Inflationrate ausbezahlt bekommt.