Prudentielle Aufsicht
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Definition: Die prudentielle Aufsicht hat verreinfacht das Ziel des Gläubiger-, Anleger- und Systemschutzes. Diese folgt dem Prinzip einer präventiven Aufsicht, um die Erhaltung der Solvenz der einzelnen Finanzintermediäre (Finanzinstitute, Versicherer, Effektenhändler, etc.) zu gewährleisten.