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'''Definition:'''
Wertpapier, das einen Eigentumsanspruch an einer Unternehmung begründet. Mittels Aktien kann das Eigentum an Unternehmen in beliebig kleine Einheiten unterteilt werden. Mit der Aktie sind Vermögensrechte (Recht auf [[Dividende]], Liquidationserlös und Zuteilung von Aktien oder Bezugsrechten bei Kapitalerhöhungen) und Mitbestimmungsrechte (Stimm- und Wahlrecht an der Generalversammlung) verbunden.
'''Verwandte Begriffe:''' [[Eigenkapital]], [[Aktiengesellschaft]], [[Aktionärswert]]