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•Allgemeiner • ''Allgemeiner Vermögensverwaltungsauftrag'': Mit dem allgemeinen VVA wird der Vermögensverwalter dazu ermächtigt, Handlungen im Rahmen der üblichen Vermögensverwaltung durchzuführen.
•Spezieller • ''Spezieller Vermögensverwaltungsauftrag'': Mit einem speziellen VVA lässt sich ein allgemeiner VVA durch spezifische Kriterien einschränken oder erweitern, so zum Beispiel die Restriktion auf rein europäische Wertschriften.
Vermögensverwaltungsauftrag (Quelltext anzeigen)
Version vom 22. Oktober 2008, 11:15 Uhr
, 11:15, 22. Okt. 2008keine Bearbeitungszusammenfassung
Mit einem Vermögensverwaltungsauftrag delegiert der Kunde sämtliche Bankangelegenheiten an den Vermögensverwalter, welcher somit zusätzlich zur Anlageberatung auch die Anlageentscheide trifft. Dabei lassen sich folgende zwei Ausgestaltungsformen definieren:
'''Abkürzung:''' VVA