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'''Definition:''' Sind einzelne Aktiven der Bilanz unterbewertet bzw. Passiven überbewertet, so verfügt das Unternehmen über so genannte stille Reserven. In diesem Fall gibt die Bilanz die Vermögens- und Ertragslage nur verzerrt wieder. Bei einer Unternehmensbewertung müssen deshalb die stillen Reserven im Rahmen einer Bilanzbereinigung aufgelöst werden.

'''Verwandte Begriffe:''' [[Bilanzbereinigung]]
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