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Ein Pfandvertrag regelt die Verpfändung eines Gegenstandes, welcher als Sicherung einer anderen Forderung (meist der Kreditforderung) dient. Der Pfandvertrag ist wirtschaftlich und rechtlich mit dem entsprechenden Kreditvertrag verknüpft. Es werden drei Kategorien von Pfandverträgen unterschieden: '''Faustpfänder''' werden i.d.R. physisch übergeben, '''Grundpfänder''' (z.B. Immobilien) werden im Grundbuch eingetragen und '''Registerpfänder''' (z.B. Wertschriften) werden im Register eingetragen.
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