Goodwill

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Definition: Differenz zwischen dem bei einer Firmenübernahme bezahlten Preis und dem materiellen Wert des übernommenen Unternehmens. Der Goodwill steht demnach für die Gesamtheit der immateriellen, nicht bilanzierten Werte eines Unternehmens wie beispielsweise die Kundenbindung oder das Know-how der Angestellten. Der Begriff Goodwill wird weiter auch für die Differenz zwischen dem Ertragswert und dem Substanzwert verwendet.

Verwandte Begriffe: Fusionen und Übernahmen, Fachempfehlungen zur Rechnungslegung (FER), Generally Accepted Accounting Principles