Nachrangigkeit

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Englisch: Subordination

Definition: Niedrige Anspruchspriorität im Konkursfall. Obligationen können z.B. als nachrangige Obligationen ausgestaltet sein. Im Konkursfall werden Ansprüche aus nachrangigen Anleihen erst nach der Befriedigung anderer Fremdkapitalgeber beglichen. Diese Obligationen erhalten so eher die Eigenschaften von Eigenkapital, bringen aber keine Mitstimmungsrechte mit sich.

Verwandte Begriffe: Obligation