Tax Shield
Version vom 10. Februar 2006, 16:31 Uhr von Admin (Diskussion | Beiträge)
Definition: Wertbeitrag durch Steuereinflüsse an den Unternehmenswert. Dieser ergibt sich aus Aufwendungen die vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können. Typische Beispiele sind der Aufwand für Fremdkapitalzinsen, Rückstellungen oder Abschreibungen. Formal bestimmt sich der Tax Shield aus der Summe der abzugsfähigen Aufwendungen multipliziert mit dem unternehmensspezifischen Gewinnsteuersatz. Der Barwert des Tax Shield bestimmt sich nach folgender Formel: