Vollkommene Kapitalmärkte
Version vom 31. Januar 2006, 15:47 Uhr von Admin (Diskussion | Beiträge)
Definition: Vollkommene Kapitalmärkte müssen folgende vier Bedingungen erfüllen:
1. Es gibt keine Friktionen (keine Transaktionskosten und Steuern, alle Anlagen sind beliebig teilbar). 2. Alle Teilnehmer sind Preisnehmer und es herrscht vollständige Konkurrenz. 3. Alle Informationen sind kostenlos und stehen allen Marktakteuren gleichzeitig zur Verfügung. 4. Alle Marktakteure handeln nach rationalen Prinzipien und optimieren ihren Nutzen.