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Übertragungsbilanz


Die Übertragungsbilanz oder Bilanz der laufenden Übertragungen ist als Teil der Zahlungsbilanz ein Begriff der Volkswirtschaftslehre. Sie umfasst die unentgeltlichen Leistungen, die aus einer Volkswirtschaft hinein- oder hinausgehen und für die keine Gegenleistung erfolgt bzw. durch die keine Forderungen oder Verbindlichkeiten entstehen.

Zu den Übertragungen des privaten Sektors zählen etwa Überweisungen von im Inland ansässigen Arbeitnehmern an ihre im Ausland lebenden Familien; die Übertragungen des öffentlichen Sektors umfassen unter anderem die Entwicklungshilfe, Renten und Pensionen an im Ausland lebende Staatsbürger sowie Beiträge an internationale Organisationen.

Schuldenerlass gehört nicht zur Übertragungsbilanz, sondern zur Bilanz der Vermögensübertragungen, da hier nicht das verfügbare Einkommen eines Landes verändert wird, sondern das Vermögen.

Sind die aus dem Ausland empfangenen laufenden Übertragungen (Haben) größer als die ans Ausland geleisteten (Soll), ist der Saldo positiv und man spricht von einer aktiven Übertragungsbilanz (passiv im umgekehrten Fall).