Unterbeteiligung
Version vom 12. Februar 2013, 19:02 Uhr von Admin (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: Eine Unterbeteiligung liegt vor, wenn neben der ursprünglichen Bank weitere Kapitalgeber an einer Kreditvergabe beteiligt sind. Bei einer offenen Unterbeteiligung ist ...)
Eine Unterbeteiligung liegt vor, wenn neben der ursprünglichen Bank weitere Kapitalgeber an einer Kreditvergabe beteiligt sind. Bei einer offenen Unterbeteiligung ist der Kunde darüber informiert. Bei einer stillen Unterbeteiligung nicht.