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'''Definition:'''
Kantonalbanken zeichnen sich dadurch aus, dass der jeweilige Kanton mindestens eine Beteiligung von mehr als einem Drittel des Kapitals wie auch der Stimmrechte hält. Ihr Tätigkeitsgebiet ähnelt heutzutage demjenigen von [[Grossbank|Universalbanken]], wobei sich ihre Kernaktivität auf das Spar- und Hypothekargeschäft konzentriert. Für ihre Verbindlichkeiten kann der Kanton vollumfänglich oder partiell haften.

'''Verwandte Begriffe:''' [[Bankengruppen]]
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