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'''Definition:'''
Privatbankiers sind Personengesellschaften, welche primär im [[Vermögensverwaltung|Vermögensverwaltungsgeschäft]] tätig sind, wobei die Zielgruppe aus sehr vermögenden Privatpersonen besteht. Die Gesellschafter haften solidarisch mit ihrem Vermögen und sind nicht verpflichtet Jahresrechnungen oder Zwischenbilanzen zu veröffentlichen. Im Unterschied zu anderen [[Bankengruppen|Bankengruppen]] verfügen Privatbankiers über kein dichtes Filialnetz, sondern über wenige Niederlassungen an repräsentativen Orten.

'''Verwandte Begriffe:''' [[Bankengruppen]]
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