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Vermögensverwaltungsauftrag (Quelltext anzeigen)
Version vom 22. Oktober 2008, 11:15 Uhr
, 11:15, 22. Okt. 2008Die Seite wurde neu angelegt: '''Definition:''' Mit einem Vermögensverwaltungsauftrag delegiert der Kunde sämtliche Bankangelegenheiten an den Vermögensverwalter, welcher somit zusätzlich zur An...
'''Definition:'''
Mit einem Vermögensverwaltungsauftrag delegiert der Kunde sämtliche Bankangelegenheiten an den Vermögensverwalter, welcher somit zusätzlich zur Anlageberatung auch die Anlageentscheide trifft. Dabei lassen sich folgende zwei Ausgestaltungsformen definieren:
•Allgemeiner Vermögensverwaltungsauftrag: Mit dem allgemeinen VVA wird der Vermögensverwalter dazu ermächtigt, Handlungen im Rahmen der üblichen Vermögensverwaltung durchzuführen.
•Spezieller Vermögensverwaltungsauftrag: Mit einem speziellen VVA lässt sich ein allgemeiner VVA durch spezifische Kriterien einschränken oder erweitern, so zum Beispiel die Restriktion auf rein europäische Wertschriften.
'''Abkürzung:''' VVA
Mit einem Vermögensverwaltungsauftrag delegiert der Kunde sämtliche Bankangelegenheiten an den Vermögensverwalter, welcher somit zusätzlich zur Anlageberatung auch die Anlageentscheide trifft. Dabei lassen sich folgende zwei Ausgestaltungsformen definieren:
•Allgemeiner Vermögensverwaltungsauftrag: Mit dem allgemeinen VVA wird der Vermögensverwalter dazu ermächtigt, Handlungen im Rahmen der üblichen Vermögensverwaltung durchzuführen.
•Spezieller Vermögensverwaltungsauftrag: Mit einem speziellen VVA lässt sich ein allgemeiner VVA durch spezifische Kriterien einschränken oder erweitern, so zum Beispiel die Restriktion auf rein europäische Wertschriften.
'''Abkürzung:''' VVA