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'''Definition:'''
Mit einem Vermögensverwaltungsauftrag delegiert der Kunde sämtliche Bankangelegenheiten an den Vermögensverwalter, welcher somit zusätzlich zur Anlageberatung auch die Anlageentscheide trifft. Dabei lassen sich folgende zwei Ausgestaltungsformen definieren:

•Allgemeiner Vermögensverwaltungsauftrag: Mit dem allgemeinen VVA wird der Vermögensverwalter dazu ermächtigt, Handlungen im Rahmen der üblichen Vermögensverwaltung durchzuführen.

•Spezieller Vermögensverwaltungsauftrag: Mit einem speziellen VVA lässt sich ein allgemeiner VVA durch spezifische Kriterien einschränken oder erweitern, so zum Beispiel die Restriktion auf rein europäische Wertschriften.


'''Abkürzung:''' VVA
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