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Genehmigtes Aktienkapital (Quelltext anzeigen)
Version vom 12. Juni 2008, 08:34 Uhr
, 08:34, 12. Jun. 2008keine Bearbeitungszusammenfassung
Als genehmigtes Kapital wird eine Form der Kapitalerhöhung einer Aktiengesellschaft genannt. Dabei ermächtigt die
Hauptversammlung den Vorstand in einem bestimmten Zeitraum das Grundkapital der Gesellschaft um einen bestimmten Betrag zu
erhöhen.
Hauptversammlung den Vorstand in einem bestimmten Zeitraum das Grundkapital der Gesellschaft um einen bestimmten Betrag zu
erhöhen.