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Finanzmarktaufsicht (Quelltext anzeigen)
Version vom 10. Dezember 2008, 13:45 Uhr
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'''Definition:'''
Die Finanzmarktaufsicht bezweckt nach Massgabe der Finanzmarktgesetze den
Schutz der Gläubigerinnen und Gläubiger, der Anlegerinnen und Anleger, der Versicherten
sowie den Schutz der Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte. Sie trägt damit
zur Stärkung des Ansehens und der Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes
Schweiz bei.
Die Finanzmarktaufsicht bezweckt nach Massgabe der Finanzmarktgesetze den
Schutz der Gläubigerinnen und Gläubiger, der Anlegerinnen und Anleger, der Versicherten
sowie den Schutz der Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte. Sie trägt damit
zur Stärkung des Ansehens und der Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes
Schweiz bei.