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Prudentielle Aufsicht (Quelltext anzeigen)
Version vom 10. Dezember 2008, 13:53 Uhr
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'''Definition:'''
Die prudentielle Aufsicht hat verreinfacht das Ziel des Gläubiger-, Anleger- und Systemschutzes. Diese folgt dem Prinzip einer präventiven Aufsicht, um die Erhaltung der Solvenz der einzelnen Finanzintermediäre (Finanzinstitute, Versicherer, Effektenhändler, etc.) zu gewährleisten.
Die prudentielle Aufsicht hat verreinfacht das Ziel des Gläubiger-, Anleger- und Systemschutzes. Diese folgt dem Prinzip einer präventiven Aufsicht, um die Erhaltung der Solvenz der einzelnen Finanzintermediäre (Finanzinstitute, Versicherer, Effektenhändler, etc.) zu gewährleisten.