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'''Englisch:''' Term Transformation

'''Definition:'''
Der Finanzintermediär besitzt in der Volkswirtschaft sowohl eine Transformations-, als auch eine Transaktionsfunktion. Die Fristentransformation ist eine Form der Transformationsfunktion (Neben der Fristentransformation existieren noch fünf weitere Transformationsfunktionen: Risiko-, Losgrössen-, Liquiditäts-, Währungs- und geographische Transformation).

Schuldner (Kreditnehmer) und Gläubiger (Kreditgeber) eines Finanzinstituts haben zeitlich oft unterschiedliche Auszahlungsprofile. Das zeitliche in Einklang bringen von diesen Auszahlungsinteressen wird als Fristentransformation bezeichnet. Nimmt der Finanzintermediär diese Funktion wahr, entspricht das in Einklang bringen der Auszahlungsinteressen dem in Einklang bringen von Aktiv- (Kundengelder) und Passivseite (gesprochene Kredite) der Bilanz des Finanzintermediärs. Die Fristentransformation bewirkt somit eine Abweichung von der [[goldene Bilanzregel|goldenen Bilanzregel]], nach der die Fristigkeiten der Aktivseite derjenigen der Passivseite entsprechen sollten.

Der Finanzintermediär muss diese Funktion wahrnehmen, weil der Sparer sein Geld oft kürzer anlegen möchte als der Kreditnehmer es für eine Investition benötigt. Somit ist die Passivseite mit kurzfristigem Kapital finanziert, währenddem die Aktivseite langfristig gebunden ist. Deshalb entsteht für den Finanzintermediär mit dem Ausüben der Fristentransformation ein Liquiditätsrisiko.
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