Änderungen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
← Zum vorherigen Versionsunterschied
Zum nächsten Versionsunterschied →
Genehmigtes Aktienkapital
(Quelltext anzeigen)
Version vom 24. Juli 2009, 11:53 Uhr
1 Byte entfernt
,
11:53, 24. Jul. 2009
keine Bearbeitungszusammenfassung
Als genehmigtes Kapital wird eine Form der Kapitalerhöhung einer Aktiengesellschaft genannt. Dabei ermächtigt die
Hauptversammlung den Vorstand in einem bestimmten Zeitraum das Grundkapital der Gesellschaft um einen bestimmten Betrag zu
erhöhen.
Admin
Bürokraten
,
Administratoren
1.664
Bearbeitungen
Navigationsmenü
Meine Werkzeuge
Anmelden
Namensräume
Seite
Diskussion
Varianten
Ansichten
Lesen
Quelltext anzeigen
Versionsgeschichte
Mehr
Suche
Navigation
Hauptseite
Letzte Änderungen
Zufällige Seite
Bearbeitungshilfe
Fehlende Begriffe
Werkzeuge
Spezialseiten
Druckversion