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Version vom 23. März 2012, 14:03 Uhr
, 14:03, 23. Mär. 2012Die Seite wurde neu angelegt: '''Definition:''' Unter vollständiger Information versteht man den Zustand, wenn alle Wirtschaftssubjekte über die Handlungen aller anderen Wirtschaftssubjekte inform...
'''Definition:''' Unter vollständiger Information versteht man den Zustand, wenn alle Wirtschaftssubjekte über die Handlungen aller anderen Wirtschaftssubjekte informiert sind. Ist dies nicht der Fall spricht man von unvollständiger Information. Vollständige Information geht einher mit vollkommener Markttransparenz.