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Die nationalen Bankenaufsichtsbehörden haben im Rahmen von Basel III die Möglichkeit, in Situationen in denen das Systemrisiko ansteigt, zusätzliches hartes Eigenkapital (ab 2019 bis 2.5%) zu verlangen. So soll eine infeffizient hohe Kreditvergabe in Boomzeiten gemindert werden.
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